Ein Kinofilm ohne Hintergrundmusik, das ist heute kaum noch vorstellbar. Seit dem Ende der Stummfilmzeit sind untermalende Musikstücke kaum noch wegzudenken. Was wäre schließlich „Fluch der Karibik“ ohne die gänsehauterregenden Kompositionen von Hans Zimmer? Nicht umsonst wird auch ein Oscar in der Kategorie Filmmusik vergeben.
Filmmusik wird verwendet, um dem gezeigten Film eine weitere Ebene zu verleihen. Emotionen werden durch die abgespielten Stücke untermalt und hervorgehoben. In Horrorfilmen sorgt die Musik für den besonderen Nervenkitzel, in Liebesfilmen bringt sie noch ein kleines bisschen mehr Herzschmerz und in der Komödie begleitet sie die Missgeschicke der Hauptperson humorvoll. Oft dient sie auch als Wiedererkennungsmerkmal wie zum Beispiel in den Star Wars Filmen für Darth Vader.
Filmmusik übt einen unheimlichen Reiz auf die Zuschauer aus und oft wünschen wir uns selbst einen Soundtrack für unser Leben (siehe bezeichnende Gruppen in sozialen Netzwerken: „Mein Leben sollte einen Soundtrack haben“) oder haben ihn in manchen Situationen sogar förmlich im Ohr.
Gerade die Lieder von Filmen wie „Fluch der Karibik“, „Die fabelhafte Welt der Amélie“ oder „Twilight“ genießen im Moment große Popularität. Sie laufen im Hintergrund von Fernsehsendungen wie „Germanys Next Topmodel“ oder „Taff“. Leider ist es für den Otto-Normalverbraucher nicht so einfach, Filmmusik weiterzuverwenden. Im Weg steht ihm, wie in so vielen Fällen die GEMA. Sie verlangt Gebühren für die Nutzung fast sämtlicher Musikstücke. Deswegen sei jedem geraten, die – natürlich – käuflich erworbenen „He’s a Pirate“-Noten nur Zuhause auf dem eigenen Klavier zu klimpern und keinerlei Videos davon auf Youtube hochzuladen. Privatpersonen werden zwar seltener von der GEMA verfolgt, ratsam ist ein Verstoß gegen ihre Vorgaben trotzdem nie. Und je nach Talent schont man damit vielleicht auch die Ohren der Internetnutzer.